Umweltbüro Lichtenberg

Lebensraum (Garten-)Hecke

Heckenarten

Oftmals bestimmt die Größe des Gartens die Pflanzenart und das Aussehen einer Hecke. Wer einen großen Garten besitzt, könnte durchaus eine freiwachsende Hecke pflanzen. Sie benötigt etwa eine Breite von drei bis fünf Meter und kann eine beliebige Länge haben. Durch ihre Ausdehnung und Gehölzvielfalt bietet sie einen sehr wertvollen Lebensraum im Garten.

Sollte der Garten zu klein für eine zusammenhängende, frei wachsende Hecke sein, kann man stattdessen eine Gebüschgruppe aus drei bis fünf Gehölzenarten pflanzen.

 

Eine geschnittene Hecke ist ebenfalls platzsparend und wird durch häufigen Schnitt sehr dicht. Leider kommt sie dadurch selten zum Blühen oder Fruchten, jedoch kann sie verschiedenen Vogelarten als Brutplatz dienen. Für eine solche Hecke eignen sich Rot- und Hainbuche (halten ihr farbenfrohes Laub bis ins Frühjahr), Liguster (bleibt bis tief in den Winter grün), Weißdorn, Feldahorn, Gemeiner Schneeball.

Beim Pflanzen von Hecken ist stets auf den Abstand zum Nachbargrundstück zu achten. Dies richtet sich nach der Höhe der Pflanzen. Hecken bis 200 cm Höhe müssen einen Mindestabstand von 50 cm zum Nachbargrundstück haben, Hecken ab einer Höhe von 201 cm müssen einen Mindestabstand von 100 cm einhalten (Berliner Nachbarrechtsgesetz §28).

 

Artenvielfalt in Hecken und Sträuchern

Heimische Hecken und auch einzelne Sträucher dienen im Garten zahlreichen Tierarten als Nahrungsquelle oder als Unterschlupf. Neben diversen Vogelarten nutzen auch Igel, Eidechsen, Wildbienen oder Käfer diesen Lebensraum. Dabei ist zu betonen, dass heimische Pflanzen, im Vergleich zu ihren exotischen Verwandten, einen wesentlich höheren Nutzen haben. In folgender Tabelle wird vergleichend die Bedeutung für die Ernährung der Vogelwelt dargestellt.

 

Heimische Sträucher

Vogelarten

Exotische Sträucher

Vogelarten

Eberesche

63

Mahonie

7

Schwarzer Holunder

62

Kirschlorbeer

3

Faulbaum

36

Essigbaum

2

Weißdorn

32

Weigelie

1

Hundsrose

23

Forsythie

1

Gemeiner Hartriegel

24

 

 

Haselnuss

10

 

 

Quelle: HELMUT HINTERMEIER (2002): Bienen, Hummeln und Wespen im Garten und in der Landschaft, Obst- und Gartenbauverlag


Gleichzeitig dienen heimische Sträucher vielen Schmetterlingsarten als Ort für die Eiablage, wie zum Beispiel der Faulbaum für den Zitronenfalter. Auch andere Schmetterlingsarten, wie der Faulbaum-Bläuling, profitieren von diesen heimischen Gehölz.

 

Wann sollte gepflanzt werden?

Eine gute Pflanzzeit ist nach dem Laubfall, sprich von Oktober bis April des Folgejahres. Voraussetzung ist, dass der Boden nicht gefroren ist. Am besten geeignet sind die Monate Oktober und November. Dadurch müssen die gesetzten Bäume oder Sträucher nur bei der Pflanzung sehr gut gewässert werden und danach nur noch bei entsprechender Witterung. Zudem ist auch nur ein geringer Rückschnitt der Triebe notwendig. Bei einer Pflanzung im Frühjahr müssen die Triebe und Wurzeln um etwa ein Drittel gekürzt werden, wodurch das Anwachsen gefördert wird.

 

Pflege

Hecken brauchen keinen Dünger und auch die Verwendung von Insektiziden ist nicht notwendig, denn die heimischen Sträucher sind robust und weniger anfällig für Schädlinge. Außerdem beeinträchtigt die Giftspritze mehr unsere Nützlinge im Garten.

In längeren Trockenphasen sollten die Hecken ab und zu gewässert werden.

 

Wohin mit dem Laub?

Sollten Sie Laub abwerfende Arten gepflanzt haben, kommt im Herbst häufig die Frage, was mach ich mit dem ganzen Laub? Laub ist ein wichtiger Bestandteil im Kreislauf der Natur, denn er trägt zur natürlichen Boden- und Humusbildung bei. Zusätzlich bietet es Nahrung und Versteckmöglichkeiten für viele Bodentiere und Insekten.

Regenwürmer, Tausendfüßler, Pilze und Bakterien zerkleinern und zersetzen die Blattreste. Die Nährstoffe stehen den Pflanzen im nächsten Jahr zur Verfügung, dadurch wird Düngen überflüssig.

Eine Laubschicht bildet gleichzeitig eine wärme- und feuchtigkeitsisolierende Schutzschicht für die Wurzeln der Gehölze und für Frühblüher wie Schneeglöckchen oder Buschwindröschen.

Zahlreichen Tieren bietet das Laub wertvolle Überwinterungsmöglichkeiten. Am bekanntesten ist der Igel, er überwintert gerne in kompakten und geschützten Laubhaufen. Überwinternde Insekten suchen sich gerne ein frostsicheres Plätzen in der Streuschicht und sind dadurch auch für Vögel im Winter eine Nahrungsquelle.

 

Rechtliches

Bitte beachten Sie im Garten, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze nur von Anfang Oktober bis Ende Februar des Folgejahres geschnitten werden dürfen. Allerdings sind Form- und Pflegeschnitte ganzjährig zulässig, dabei darf aber nur der jährliche Zuwachs zurückgeschnitten werden.

Bei jedem Schnitt ist grundsätzlich zu beachten, dass das Zerstören von Lebensstätten wildlebender Tiere, wie zum Beispiel Niststätten von Vögeln nicht gestattet ist.

Am besten kontrollieren Sie vor jedem Schnitt, ob sich Nester in der Hecke oder Sträuchern finden. 

 

Gebietseigene Gehölze

Rot-Buche

Fagus sylvatica

Hainbuche

Carpinus betulus

Feld-Ahorn

Acer campestre

Faulbaum

Frangula alnus

Eberesche, Vogelbeere

Sorbus aucuparia ssp. aucuparia

Eingriffliger Weißdorn

Crataegus monogyna s. str.

Schwarzer Holunder

Sambucus nigra

Gemeiner Schneeball

Viburnum opulus

Hundsrose

Rosa canina s. str.

Blutroter Hartriegel

Cornus sanguinea s.l.

Gemeine Hasel

Corylus avellana

Gewöhnlicher Liguster

Ligustrum vulgare

Quelle: Pflanzen für Berlin - Verwendung gebietseigener Herkünfte; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege, 2013

 

Gebietsheimisch

Für diesen Begriff gibt es keine Definition per Gesetz. Der Begriff bezeichnet Pflanzen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen sehr langen Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben, als dort gebietsheimisch. Dadurch sind sie auch an die dort vorkommenden Klimabedingungen, wie Niederschlagsmengen, angepasst. Deutschland wird in sechs Vorkommensgebiete für Gehölze und 22 Vorkommensgebiete für krautige Pflanzen unterschieden. Seit dem 01. März 2020 ist im Bundesnaturschutzgesetz § 40 festgeschrieben, dass nur gebietseigenes Saatgut ausgebracht werden darf.


 
 

 

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