Umweltbüro Lichtenberg

Die Zwangsumzüge der Natur

Wie die Geschichte weiterging und dass sie noch nicht zu Ende ist, wissen die Leser von Umwelt-Online. Dass die Idee nicht ganz so überzeugend schien und man den Eindruck gewinnen konnte, danach brauchen wir Ausgleich und Ersatz für die im Landschaftspark vorgesehenen Veränderungen, muss hier als ein kleiner Hinweis auf die damit verbundenen Probleme reichen. Was ist und wird, kann man hier lesen.

Warum aber dieses Beispiel am Anfang meiner – laienhaften - Bemerkungen zum Komplex „A und E“? Weil die Widersprüchlichkeit der Regelungen sich hier ganz gut illustrieren lässt. Irgendwie ist für mich auch hier „baue auf und reiße nieder, haste Arbeit immer wieder“ spürbar. Dass fängt an bei: Die Bahn nutzt einen alten Rangierbahnhof seit Jahren nicht. Warum eigentlich nicht? Wozu reden wir über Klima- und Bodenschutz, wenn eines der größten Gewerbe-Entwicklungsgebiete der Stadt ohne Bahnanschluss auskommt? Hat ja eine Autobahn! Nur mal so zur Erinnerung: Eine zweigleisige Bahntrasse ist keine 25 Meter breit, der Regelquerschnitt einer Autobahn der Entwurfsklasse 1, also mindestens, beträgt 43,5 m. Wenn man im Internet nach „Bahntrassenbreite“ (weil zwar mal gelernt, aber vergessen) sucht, findet man vor allem „Radeln auf stillgelegten Bahntrassen“ als umweltpolitische Großtat. Es gibt sogar schon einen Regelquerschnitt für Radwege auf ehemaligen Bahntrassen. Ausgleich und Ersatz. Großartig. Wenn die Bahn in Schöneweide noch rangieren würde, gäb´s da auch reichlich Eidechsen und keiner würde sich daran stören.

Wer sagt, das sei ein anderes Thema? 

Wir sind doch stolz auf die Eingriffsregelung als dem bedeutendsten Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes in der "Normal-Landschaft", also außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Der Frau WIKIPEDIA schreibt, Grundidee sei „ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.“

Mit dem Bundesnaturschutzgesetz ist seit 2009 das Bundesgesetz selbst Rechtsgrundlage. Das Verfahren ist im § 17 BNatSchG festgelegt, wobei die Naturschutzbehörde bei den meisten Vorgängen die Verfahren nicht selbst führt, sondern „huckepack“ bei anderen Behörden und ihren Genehmigungen oder Satzungen (Baugenehmigung, B-Plan, Planfeststellung etc.) mitwirkt – ohne Vetorecht. Es wird das "Benehmen" hergestellt. Na dann hoffe ich, dass sich alle benehmen und nicht das Interesse an so mancher Investition zum Schluss doch bestimmt, was wird.

Und hier noch mal zurück zur Bahn: Ja, sie tut viel, um den Arten- und Biotopschutz zu gewährleisten. Unter „Von umgesiedelten Knoblauchkröten und Schlingnattern bis hin zu neuen Bäumen im Vogtland – die DB achtet darauf, Eingriffe in der Natur wieder auszugleichen“ findet man ganz viele ganz schöne Projekte. Und wenn es dem Bahntrassenbau dient, scheint es mir ja auch einem höheren Zweck zu dienen. Bleibt die Frage, ob es wirklich ausreichend ist, im Interesse von Klima-, Natur-, Arten- und Boden/Biotopschutz, umzusiedeln und neu zu anzulegen. Die Vermeidung von Eingriffen steht dem Ersatz – hurra, wir siedeln Fledermäuse um - immer noch nach.

Der Deutsche Rat für Landespflege (DRL) meinte 2007, dass das Instrument „Eingriffsregelung“ zu den bedeutendsten und auch erfolgreichsten Instrumenten des Naturschutzes in Deutschland gehört. Es sei heute allgemein akzeptiert, dass Folgen von Beeinträchtigungen zu kompensieren, zu „reparieren“ sind. (Schriften-Reihe d. Deutschen Rates für Landespflege (2007), Heft 80, S. 5-8).

Aber schon damals – auch schon wieder 8 Jahre her und vor der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes – stellte man auch fest, dass „die Vermeidungsstrategie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (…) in der Vergangenheit nur mäßigen Erfolg gehabt (hat).“ Und weiter: „Mehr noch, wenn auch nur als mittelbare Folge von Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen, so führt die Eingriffsregelung aus landwirtschaftlicher Sicht nach dem eigentlichen Flächenverbrauch zu einem weiteren – und damit zu einem doppelten Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Zudem werden zunehmend Beispiele für Ausgleichsmaßnahmen mit enormem personellem und finanziellem Aufwand und mit nur mäßigem naturschutzfachlichem Erfolg augenscheinlich. (Steffen Pingen, Landwirtschaft und Eingriffsregelung, ebenda)

In den Verdichtungsräumen zeichnete sich demnach schon lange eine Knappheit an verfügbaren Ausgleichsflächen ab. Und so nehmen die Konflikte mit der Landwirtschaft zu – auf unserem Landschaftstag im Regionalpark Barnimer Feldmark im März haben wir darüber gesprochen. Es ist für mich schon widersprüchlich, wenn nicht nur die ausufernde Bebauung mancher Siedlung, sondern auch der erforderliche Ausgleich auf Kosten landwirtschaftlicher Flächen stattfinden.

Was hat das mit Lichtenberg oder Berlin zu tun? Ich denke viel. Nicht nur weil bei uns auch landwirtschaftliche Nutzung bedroht ist, und sei es die Schafbeweidung in Herzberge, wenn die Eidechsen kommen. Es hat mit uns zu tun, weil es die Frage nach dem Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung auf besondere Weise stellt. Und dabei auf sehr große Widersprüche trifft, sonst wäre es ja einfach, das Prinzip aufzusagen.

So wird der Kampf um manche Baulücke und ihre natürliche Qualität, genauso wie der Kampf ums „freie“ Tempelhofer Feld schon mal zur Kampfansage gegen freie Flächen an anderem Ort. Und auch unser Landschaftspark Herzberge ist natürlich ein ambivalentes Zeugnis seiner Zeit. Ob wir ihn hätten, wenn der Baulanddruck schon vor 10, 11 Jahren so gewesen wäre wie heute? Ich bin damals schon gewarnt worden, macht das nicht, macht aus „dem schönen Bauland“ kein Refugium. Ich bin froh, dass wir es gemacht haben. Und ich verstehe jeden, der sagt, naja, dann wundert euch nicht, wenn der Druck auf die Wiesen am Rand bleibt, wenn ihr weiter verdichten müsst und wenn ihr – Thema – mit Ausgleich und Ersatz weiter im Kreis lauft. Dass Berlin – auch wenn das ein unfreiwilliges Resultat 40-jähriger Teilung ist - eine relativ harte Stadtkante hat, mit Regionalparks rundherum, die auch noch Natur atmen, weitgehend, ist doch eine Riesenchance, die genutzt werden will. Andere – vergleichbare – Metropolen weltweit wären inzwischen mit ihren „Häuslebauern“ am Autobahnring angekommen. So was weiter zu verhindern ist sicher den Verlust mancher innerstädtischen Brache wert.

Aber auch hier gilt für mich, für Welträtsel gibt es keine Rezepte. Es wird nötig sein, im Einzelnen zu gucken, was wohl das Schwerste ist. Not in my home yard – wenn es der Baulücke an den Kragen geht und drei Pappeln fallen - wird dabei immer erste und verständliche Reaktion sein. Denn dort stehen ja die Fahrräder, mit denen wir am Wochenende nach Herzberge oder in den Barnim fahren. Es wird geredet und überzeugt werden müssen. Und es braucht Ausgleich und Ersatz, damit Herzberge bleibt. Was sonst?

 

Umweltbüro Lichtenberg
Passower Straße 35
13057 Berlin
Tel:  030-92 90 18 66

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Präsenzzeiten:
Dienstag:          9 - 12 Uhr
Mittwoch:        14 - 18 Uhr
Donnerstag:    12 - 16 Uhr

und gern auch nach Vereinbarung

Impressum
Datenschutzerklärung

 

 

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok