Umweltbüro Lichtenberg

Drohnen und Naturschutz

Es existieren zahlreiche Regelungen für das Fliegen von Multikoptern. Je nach Gewicht der Drohnen, ist eine maximale Flughöhe vorgeschrieben. In bestimmten Gebieten ist es strengstens untersagt Drohnen aufsteigen zu lassen. Mich hat besonders der Naturschutz in Zusammenhang mit Drohnen interessiert, liest man doch auch immer wieder, dass sie abstürzen und dabei jemanden verletzt haben.

 

Ganz Berlin ist eine Kontrollzone, die der deutschen Flugsicherung (DFS) unterliegt. Dabei ist die Stadt in der Mitte geteilt, der nördliche Bereich ist die Kontrollzone des Flughafens Tegel, der südliche Bereich der des Flughafens Schönefeld. Laut der DFS braucht man für Kontrollzonen eine schriftliche oder telefonische Genehmigung für das Betreiben von Drohnen.

Zusätzlich existieren in Berlin zwei Flugbeschränkungsgebiete, in denen der Betrieb von Multikoptern grundsätzlich untersagt ist. Ein Gebiet befindet sich mit einem Radius von 5,6 km um den deutschen Bundestag, das andere mit einem Radius von 3,7 km um das Helmholtz-Zentrum am Wannsee. Des Weiteren muss zu Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen ein Abstand von 1,5 km eingehalten werden.

 

Laut § 21b Abs. 1 Nr. 6 Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist der Betrieb von Drohnen in Schutzgebieten untersagt. Als Schutzgebiete werden Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete definiert. Für Lichtenberg ist damit der Betrieb von Drohnen in den Falkenberger Rieselfeldern, in der Malchower Aue sowie im Wartenberger/Falkenberger Luch untersagt.

Gerade Schutzgebiete sind Rückzugsorte für seltene und empfindliche Arten, die sich schnell gestört fühlen. Besonders Vögel lassen sich von Drohnen stören, da sie als Bedrohung angesehen werden. In der Brutsaison ist eine solche Störung besonders fatal, da die Brut vernachlässigt oder ganz verlassen wird.

 

Bei so vielen Gebieten, die ausgenommen sind, ergibt sich die Frage, wo es überhaupt erlaubt ist. Im nördlichen Bereich des Grunewalds am Schuttberg (auch Drachenberg genannt) gibt es eine Sonderfläche, die extra für den Betrieb von Drohnen zugelassen ist. Aber auch da gilt es Regelungen einzuhalten.

 

Auf der Seite des Landes Berlin findet sich eine Karte, die die Flugbeschränkungsgebiete anzeigt: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/luft/de/flugmodelle.shtml

 

Man beachte, dass ab dem 01.07.2020 eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt, die den Betrieb von Drohnen im europäischen Luftraum regelt. Doch auch hier gilt: In Naturschutzgebieten gelten die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Also gilt weiterhin: Über und in Naturschutzgebieten ist das Betreiben von Drohnen nicht gestattet. Hier können allerdings Sondergenehmigungen erteilt werden, wenn es dem Naturschutz dient, etwa für wissenschaftliche Zwecke.

 

Bei meiner Recherche bin ich außerdem auf eine Karte gestoßen, die auf der Suche nach geeigneten Fluggebieten sehr hilfreich sein kann, da sie anscheinend alle Regelungen berücksichtigt. So kann man ganz genau schauen, ob in dem ausgewählten Gebiet das Betreiben von Drohnen erlaubt ist oder nicht und ob man dafür eine Genehmigung benötigt: https://map2fly.flynex.de/

 

Die Deutsche Flugsicherung GmbH ist zuständig für den Berliner Luftraum und erteilt die erforderlichen Genehmigungen: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Start/

 

 

 

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